Hier ein paar
Beispiele des Umsatzpotenzials,
das Amazon bietet:

Suchbegriff:

Kinderroller

Kategorie:
Sport & Freizeit

Umsatz: 
>163.900,00 €  pro Monat

Suchbegriff:

Schimmelentferner

Kategorie:
Baumarkt

Umsatz:

>209.000,00 € pro Monat

Suchbegriff:

Orthopädie Kissen

Kategorie:
Haushalt & Wohnen

Umsatz: 
>370.000,00 €  pro Monat

Suchbegriff:

Stühle

Kategorie:
Haushalt & Wohnen

Umsatz: 
>215.900,00 €  pro Monat

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Filmlagune GmbH

Konsul-Smidt-Straße 8C, 28217 Bremen

Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB)



  • §1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von FILMLAGUNE erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die FILMLAGUNE mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.   

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn FILMLAGUNE ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn FILMLAGUNE auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.   



  • §2 Leistungen von FILMLAGUNE / Mitwirkung des Kunden

(1) FILMLAGUNE erbringt Dienstleistungen zur Vermarktung von Produkten auf Amazon für den Kunden. Dies umfasst insbesondere die Beratung, Erstellung von Produktfotos und -videos, Account Management, Schaltung von Werbeanzeigen (PPC) sowie die Erstellung und Optimierung von Produktbeschreibungen und A+ Content. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Kaufvertrag.   

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von FILMLAGUNE zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch FILMLAGUNE, bleibt der Vergütungsanspruch von FILMLAGUNE unberührt.   

(3) Die von FILMLAGUNE erbrachten Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Bereitstellung der Leistung schriftlich begründete Mängel rügt. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.

(4) Die Abnahme darf nicht aus sachfremden Gründen verweigert werden. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(5) Falls der Kunde Mängel fristgerecht rügt, wird FILMLAGUNE diese nach eigenem Ermessen innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Eine Nachbesserung verlängert die Abnahmefrist nicht automatisch.

(6) Um einen reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten, erklärt sich der Kunde bereit auf Nachrichten und E-Mails innerhalb von drei (3) Werktagen zu reagieren. Verzögerungen seitens des Kunden, insbesondere durch verspätete Bereitstellung von Informationen oder fehlendes Feedback, können die Leistungserbringung beeinträchtigen.

(7) FILMLAGUNE übernimmt keine Verantwortung für daraus resultierende Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen. Solche Verzögerungen entbinden den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.

(8) Sollte eine fristgerechte Mitwirkung des Kunden ausbleiben und dadurch ein Mehraufwand für FILMLAGUNE entstehen, kann dieser gesondert in Rechnung gestellt werden.

(9) Mitwirkungshandlungen sind alle Handlungen des Kunden, die zur Erbringung der Leistungen durch FILMLAGUNE erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere:

  • Bereitstellung aller relevanten Produktinformationen und Daten
  • Teilnahme an Meetings und Besprechungen
  • Zeitnahes Feedback zu Konzeptionen und erstelltem Content
  • Einrichtung und Verwaltung des Amazon-Accounts
  • Zugang zum Amazon Account für FILMLAGUNE einrichten
  • Versand der Produkte an FILMLAGUNE, z. B. für Fotoshootings oder Produkttests
  • Einhaltung vereinbarter Deadlines
  • Reaktion auf Anfragen und Nachrichten von FILMLAGUNE innerhalb angemessener Fristen
  • Freigabe von Texten, Bildern & Videos

 

(10) Sollte es durch Verzögerungen auf Seiten des Kunden zu einem Mehraufwand für FILMLAGUNE kommen, trägt der Kunde die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten. Der vereinbarte Vergütungsanspruch von FILMLAGUNE bleibt hiervon unberührt.

(11) In Bezug auf die von FILMLAGUNE zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht FILMLAGUNE in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(12) FILMLAGUNE ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen, Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.   

 

  • §3 Keine Garantie für wirtschaftlichen Erfolg

(1) FILMLAGUNE garantiert dem Kunden keinen wirtschaftlichen Erfolg in Form von Umsatzsteigerungen, Neukunden oder sonstigen geschäftlichen Erfolgen. Die erbrachten Dienstleistungen zielen darauf ab, die vereinbarten Leistungen professionell umzusetzen, eine direkte Erfolgsgarantie kann jedoch nicht gewährt werden.

 

  • §4 Externe Plattformen und Betriebsunterbrechungen

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Terms of Service von Amazon einzuhalten. Eine Nichtbeachtung kann zur Sperrung von Produkten oder des gesamten Accounts führen. FILMLAGUNE haftet nicht für Sperrungen oder Einschränkungen seitens Amazon.

(2) FILMLAGUNE hat keinen Einfluss darauf, wenn Amazon den Account oder einzelne Produkte des Kunden sperrt oder durch interne Fehler des Amazon-Systems die Arbeit unterbrochen wird. Solche Unterbrechungen entbinden den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

 

  • §5 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird für die individuell vereinbarte Erstlaufzeit geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Die Erstlaufzeit beginnt, sofern nicht anders vereinbart, mit dem im Angebot festgelegten Startdatum. Die Fälligkeit einer eventuell vereinbarten Einrichtungsgebühr bleibt hiervon unberührt.

(3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Erstlaufzeit, sofern er nicht innerhalb der im jeweiligen Kaufvertrag festgelegten Kündigungsfrist vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt wird.

(4) Eine Kündigung ist ausschließlich über das offizielle Kündigungsformular auf www.filmlagune.de/kuendigungsformular möglich. Andere Kündigungswege, insbesondere per E-Mail, Telefon oder Post, sind nicht zulässig.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

  • §6 Zahlungsverzug

(1) Die Leistungspflichten von FILMLAGUNE beginnen für jeden Abrechnungszeitraum erst, wenn die fällige Vergütung vollständig durch den Kunden beglichen wurde und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist FILMLAGUNE berechtigt, die Erbringung sämtlicher Leistungen unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung einzustellen. Die Zahlungspflichten des Kunden bleiben davon unberührt; der Kunde bleibt weiterhin verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Zahlungen vollständig zu leisten.

(3) Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung länger als 30 Tage im Verzug, ist FILMLAGUNE berechtigt, die gesamte noch offene Vergütung für die Restlaufzeit des Vertrags in einer Summe fällig zu stellen. Der Kunde hat in diesem Fall eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Mitteilung durch FILMLAGUNE, um die fällige Summe vollständig zu begleichen.

(4) Für Unternehmen gilt gemäß § 288 BGB ein Verzugszinssatz von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. FILMLAGUNE behält sich ausdrücklich das Recht vor, Schadensersatz wegen Zahlungsverzugs geltend zu machen.

 

  • §7 Haftung und Datenschutz

(1) FILMLAGUNE haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bleibt unberührt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FILMLAGUNE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt in jedem Fall unberührt.

(2) FILMLAGUNE übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen Health Claims, Sperrungen von Amazon-Accounts oder Produkten, oder andere rechtliche Vorgaben.

(3) Alle erstellten Inhalte werden nach bestem Wissen erstellt. Mit der Freigabe durch den Kunden übernimmt dieser jedoch die Verantwortung für deren rechtliche Sicherheit.

(4) FILMLAGUNE verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

 

  • §8 Urheberrecht

(1) Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

(2) FILMLAGUNE und der Kunde räumen sich gegenseitig an den erstellten Inhalten (insbesondere Kampagnen, Texte, Bilder, Videos) jeweils ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, einfaches Nutzungsrecht ein. Beide Parteien sind berechtigt, die Inhalte unabhängig voneinander in beliebiger Form zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu veröffentlichen. Sofern im individuellen Angebot abweichende Nutzungsrechte vereinbart wurden, haben diese Vorrang vor der Regelung in diesem Absatz.

(3) Der Kunde räumt FILMLAGUNE weiterhin das Recht ein, Marken, Logos, Namen und sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.   

  • §9 Referenznennung

(1) FILMLAGUNE ist berechtigt, den Kunden in Marketingmaterialien, Fallstudien, Testimonials und anderen Werbemaßnahmen als Referenz zu nennen. Dies umfasst die Nutzung von Marken, Logos und Firmennamen.

(2) Der Kunde kann einer Referenznennung widersprechen, wenn berechtigte Interessen entgegenstehen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

(3) FILMLAGUNE darf Kundenbewertungen in anonymisierter oder nicht anonymisierter Form verwenden, sofern der Kunde diese freiwillig abgegeben hat.

 

  • §10 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

 

  • §11 Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bremen.

 

  • §12 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.   

 

  • §13 Änderung der AGB

(1) FILMLAGUNE behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Kunden unzumutbar. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

 

AGB Stand: 19.02.2025 © Vervielfältigung verboten